Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Erbringung von Dienstleistungen von TicketMirror UG (haftungsbeschränkt), Dorfstraße 53, 01778 Altenberg OT GeisingLöwenhain, E-Mail: [email protected] (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“)

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienstleistungen gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.

1.2 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.

1.3 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1 Der Auftragnehmer erbringt als selbständiger Unternehmer folgende Leistungen gegenüber dem Auftraggeber:

TicketMirror betreibt eine Onlineplattform für den Vertrieb von Veranstaltungstickets.

TicketMirror stellt Veranstaltern eine technische Infrastruktur zur Verfügung, über die diese ihre Veranstaltungen auf der Plattform präsentieren und Eintrittskarten an Endkunden verkaufen können. Veranstalter können hierzu ein Nutzerkonto auf der Plattform erstellen und ihre Veranstaltungen sowie die zugehörigen Tickets eigenständig verwalten.

Der Kaufvertrag über die jeweiligen Tickets kommt ausschließlich zwischen dem jeweiligen Veranstalter und dem Endkunden zustande. TicketMirror wird insoweit nicht selbst Vertragspartner des Ticketkaufs, sondern stellt lediglich die technische Plattform sowie unterstützende Dienstleistungen für die Abwicklung des Ticketverkaufs zur Verfügung.

Zur Abwicklung von Zahlungen wird der Zahlungsdienstleister Stripe im Rahmen des Produkts Stripe Connect eingesetzt. Der Veranstalter ist verpflichtet, hierfür ein eigenes Stripe-Konto zu erstellen oder ein bestehendes Konto zu verbinden.

Die Zahlungsabwicklung erfolgt unmittelbar über Stripe. Bei einem Ticketkauf wird der Ticketpreis über die Zahlungsinfrastruktur von Stripe abgewickelt und entsprechend der vertraglichen Vereinbarung automatisch aufgeteilt. Der auf den Veranstalter entfallende Anteil wird dem jeweiligen Stripe-Konto des Veranstalters gutgeschrieben. TicketMirror erhält für die Bereitstellung der Plattform eine vertraglich vereinbarte Provision bzw. Servicegebühr, die ebenfalls über Stripe Connect abgeführt wird.

TicketMirror nimmt keine Kundengelder im eigenen Namen entgegen und fungiert nicht als Zahlungsdienstleister. Die Zahlungsabwicklung erfolgt ausschließlich über den genannten Zahlungsanbieter.

Der Veranstalter ist allein verantwortlich für:

  • die Durchführung der Veranstaltung
  • die inhaltliche Gestaltung der Veranstaltung
  • die Preisgestaltung der Tickets
  • die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben gegenüber Endkunden

Im Falle einer Absage oder Änderung der Veranstaltung erfolgt die weitere Abwicklung, insbesondere hinsichtlich Rückerstattungen, gemäß den zwischen Veranstalter und Endkunden geltenden Bedingungen sowie den Regelungen des eingesetzten Zahlungsdienstleisters.

TicketMirror stellt ausschließlich die technische Plattform und Infrastruktur für die Vermarktung und den Verkauf der Tickets bereit.

Zusätzlich betreibt TicketMirror ein digitales Bestell- und Bar-Managementsystem unter der Bezeichnung „BarMeFast“.

BarMeFast ist eine webbasierte Softwarelösung, über die Veranstalter oder gastronomische Betreiber Bestellungen von Gästen digital entgegennehmen und verwalten können.

TicketMirror stellt hierbei ausschließlich die technische Plattform zur Verfügung.

TicketMirror wird nicht Vertragspartner der über das System abgewickelten Bestellungen zwischen Gästen und Veranstaltern bzw. Betreibern.

Verträge über den Erwerb von Getränken, Speisen oder sonstigen Produkten kommen ausschließlich zwischen dem jeweiligen Gast und dem Betreiber bzw. Veranstalter zustande.

TicketMirror übernimmt keine Verantwortung für:

  • angebotene Produkte
  • Preisgestaltung
  • Produktverfügbarkeit
  • Qualität oder Lieferung

2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber.

2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand, neuesten Regeln und Erkenntnissen.

2.4 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Es obliegt dem Auftraggeber, die von ihm zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete und notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

3.1 TicketMirror stellt mit „BarMeFast“ eine webbasierte Plattform bereit, die Veranstaltern und gastronomischen Betreibern ermöglicht, Bestellungen von Gästen digital entgegenzunehmen und zu verwalten.

3.2 Die Nutzung des Systems erfolgt ausschließlich im Verantwortungsbereich des jeweiligen Veranstalters oder Betreibers.

Der Betreiber ist insbesondere verantwortlich für:

  • die Pflege der angebotenen Produkte und Preise
  • die ordnungsgemäße Abwicklung von Bestellungen
  • die Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften
  • die Einhaltung steuerlicher Vorschriften
  • die Einhaltung datenschutzrechtlicher Verpflichtungen gegenüber Gästen

3.3 TicketMirror übernimmt keinerlei Verantwortung für Inhalte, Angebote oder Leistungen der Betreiber.

3.4 TicketMirror ist berechtigt, den Zugang zur Plattform vorübergehend oder dauerhaft einzuschränken oder zu sperren, wenn:

  • gegen diese AGB verstoßen wird
  • ein Missbrauch der Plattform vorliegt
  • technische oder sicherheitsrelevante Gründe dies erfordern

4. Vergütung

4.1 Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart.

Für die Zahlungsabwicklung im Rahmen von TicketMirror sowie des Systems „BarMeFast“ wird der Zahlungsdienstleister Stripe über das System Stripe Connect eingesetzt.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, hierfür ein eigenes Stripe-Konto zu erstellen oder ein bereits bestehendes Konto zu verbinden.

Die Zahlungsabwicklung erfolgt direkt zwischen dem Endkunden und dem jeweiligen Veranstalter bzw. Betreiber über Stripe.

Die Erlöse aus den Transaktionen werden durch Stripe direkt auf das Stripe-Konto des jeweiligen Veranstalters bzw. Betreibers ausgezahlt.

TicketMirror erhält eine vertraglich vereinbarte Provision bzw. Servicegebühr, die automatisiert über Stripe Connect abgeführt wird.

TicketMirror selbst nimmt keine Kundengelder entgegen und fungiert nicht als Zahlungsdienstleister.

4.2 Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten (§ 614 BGB). Bei aufwandsbezogener Abrechnung ist der Auftragnehmer vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen berechtigt, die erbrachte Leistungen monatlich abzurechnen.

4.3 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber nach Erbringung der Leistungen eine Rechnung per Post oder per E-Mail (z. B. als PDF). Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.

5. Haftung / Freistellung

5.1 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

TicketMirror haftet insbesondere nicht für:

  • Inhalte, Produkte oder Dienstleistungen von Veranstaltern oder Betreibern
  • die ordnungsgemäße Durchführung von Bestellungen
  • Preisangaben oder Produktinformationen der Betreiber
  • Qualitätsmängel oder Lieferprobleme

5.2 TicketMirror stellt mit seinen Systemen lediglich eine technische Plattform für den Vertrieb von Tickets sowie für digitale Bestellprozesse bereit.

TicketMirror wird, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht Vertragspartner der zwischen Veranstaltern bzw. Betreibern und Endkunden geschlossenen Verträge.

Die Verantwortung für:

  • angebotene Produkte oder Veranstaltungen
  • Vertragsbedingungen gegenüber Endkunden
  • gesetzliche Informationspflichten
  • ordnungsgemäße Leistungserbringung

liegt ausschließlich beim jeweiligen Veranstalter bzw. Betreiber.

5.3 TicketMirror bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der bereitgestellten Systeme.

Ein Anspruch auf eine jederzeitige und störungsfreie Verfügbarkeit der Plattform besteht jedoch nicht.

Insbesondere können folgende Umstände zu vorübergehenden Einschränkungen führen:

  • Wartungsarbeiten
  • technische Weiterentwicklungen
  • Störungen der Internetinfrastruktur
  • höhere Gewalt

TicketMirror haftet nicht für Umsatzausfälle oder sonstige wirtschaftliche Schäden, die durch technische Ausfälle der Plattform entstehen, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

5.4 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

6. Vertragsdauer und Kündigung

6.1 Die Vertragsdauer und die Fristen zur ordentlichen Kündigung vereinbaren die Parteien individuell.

6.2 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6.3 Der Auftragnehmer hat alle ihm überlassenen Unterlagen und sonstigen Inhalte nach Vertragsbeendigung unverzüglich nach Wahl des Kunden zurückzugeben oder zu vernichten. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts daran ist ausgeschlossen. Elektronische Daten sind vollständig zu löschen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Der Auftragnehmer hat dem Unternehmen auf dessen Verlangen die Löschung schriftlich zu bestätigen.

7. Vertraulichkeit und Datenschutz

7.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und / oder Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

7.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes – einzuhalten.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.

8.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.

8.3 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Der Auftraggeber wird insbesondere dem Auftragnehmer die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.

8.4 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

8.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

9. Informationen zur Online-Streitbeilegung / Verbraucherschlichtung

Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Verbraucherstreitschlichtungsverfahren nach dem VSBG teilzunehmen.

Unsere E-Mail-Adresse entnehmen Sie der Überschrift dieser AGB.

10. Ungültigkeit unrechtmäßig erlangter oder unzulässig weiterverkaufter Tickets

Der Veranstalter bzw. Ticketanbieter ist berechtigt, Tickets, die unrechtmäßig erlangt, vervielfältigt, manipuliert oder unter Verstoß gegen die geltenden AGB (z. B. unzulässiger Weiterverkauf, Schwarzmarktverkäufe) weiterveräußert wurden, jederzeit für ungültig zu erklären. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Zutritt zur Veranstaltung oder auf Erstattung des Ticketpreises.

11. Rückerstattung bei Veranstaltungsabsage

Im Falle einer Absage oder wesentlichen Änderung einer Veranstaltung ist ausschließlich der jeweilige Veranstalter für die Abwicklung von Rückerstattungen gegenüber den Endkunden verantwortlich.

Die Rückerstattung des Ticketpreises erfolgt über die vom Veranstalter genutzte Zahlungsabwicklung.

TicketMirror stellt lediglich die technische Plattform für den Ticketvertrieb zur Verfügung und wird nicht Vertragspartner der zwischen Veranstalter und Endkunde geschlossenen Verträge.

TicketMirror übernimmt keine Verpflichtung zur Rückerstattung von Ticketpreisen.

Unabhängig davon können separat ausgewiesene Service- oder Plattformgebühren von TicketMirror für bereits erbrachte Leistungen grundsätzlich von einer Rückerstattung ausgeschlossen sein.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01. Juli 2026. Alle vorherigen Versionen verlieren ihre Gültigkeit.

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